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Sondermüll entsorgen – Von Verantwortung und Nachhaltigkeit

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Veröffentlicht am 24. Okt. 2012

Die Frage nach dem sachgerechten Umgang mit Sonderabfall ist spätestens seit Beginn der 90er Jahre keine Nebensache mehr. Eher ist sie zu einem bedeutenden Thema in der modernen Gesellschaft avanciert, nachdem die Organisation Greenpeace bundesweite Millionen-Skandale von über 300 Firmen aufgedeckt und nachverfolgt hat.

Sowohl die Politik als auch die betroffenen Unternehmen stehen seither im Fokus, wenn es darum geht, gesellschaftliche Verantwortung für die Müllentsorgung zu übernehmen und im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse einzuhalten.

Allerdings sind auch Privathaushalte von der Thematik betroffen, denn jeder Einzelne kommt nahezu täglich mit Sondermüll in Kontakt.

Was genau ist Sondermüll?

Juristisch korrekt ausgedrückt handelt es sich um sogenannte „gefährliche Abfälle“. In der Umgangssprache ist oft auch von „Giftmüll“ oder „Sonderabfall“ die Rede.

Als gefährlich gelten Abfälle dann, wenn bei ihrer unsachgemäßen Beseitigung die Gefahr besteht, dass die Umwelt erheblich verdreckt oder gar vergiftet wird. In Fällen wiederrechtlicher Entsorgungen kann es zu langanhaltenden Umweltschäden und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.

Gefährliche Abfälle werden umfassend in dem Europäischen Abfallverzeichnis der EU gelistet. Beispielhaft für den gewerblichen Sektor sind Altöle und toxide Schlämme. Im Privatbereich gehören Batteriesäuren und Spraydosen zu den betroffenen Materialien.

Wie wird Sondermüll entsorgt?

Der rechtlich vorgeschriebene Umgang mit gefährlichen Abfällen wird im Kreislaufwirschafts- und Abfallgesetz geregelt (§ 41 KrW-/AbfG).

Für Unternehmen ist der Transport von Sonderabfall genehmigungspflichtig und darf nach erfolgter Genehmigung nur an eine zugelassene Verwertungs- oder Beseitigungsanlage erfolgen. Zeitpunkt und Menge der Lieferung sind nach dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) zu dokumentieren.

Der Transport von Sonderabfall kann somit für Wirtschaftsbetriebe ein umfangreicher und kostenintensiver Prozess sein. Bundesweit bieten professionelle Transportunternehmen daher Ihre Dienste an. Sie verfügen über wichtiges Know-How auch über spezielle Container für die Bergung des Abfalls.

Für Privatpersonen ist die Entsorgung wesentlich einfacher und kostenlos, da Kleinmengen aus Haushalten unter die kommunale Entsorgungspflicht fallen. So stellen Kommunen etwa mobile Entsorgungsfahrzeuge oder feste Container bzw. Entsorgungskartons zur Verfügung.

Sind wir bereit, die Verantwortung für eine saubere Zukunft zu übernehmen?


Kategorie: Entsorgung

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